Wichtige Informationen zu Ihrer Antragstellung
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Die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius verfolgt satzungsgemäß ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie fördert in den Satzungsbereichen Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie Bildung und Erziehung. Zwecke außerhalb dieser in der Satzung festgelegten (beispielsweise Soziales oder Sport) können wir in der Regel nicht unterstützen. Antragsteller müssen einen gemeinnützigen Zweck nachweisen können. Privatpersonen können ausschließlich im Rahmen von Stipendienprogrammen gefördert werden. Sponsorings oder Sachspenden vergeben wir nicht.
Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus. Ein Antrag sollte uns mit einem Vorlauf von ca. 6 Monaten vor Projektbeginn erreichen. Wir bitten Sie, Ihre Antragsunterlagen, auch das Anschreiben, ausschließlich im pdf-Format hochzuladen. Sollten Sie bereits Zusagen von weiteren Förderern erhalten oder angefragt haben, sollte dies aus dem Kosten- und Finanzierungsplan hervorgehen.



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Antragssteller:in
Institution
Position/Titel Antragssteller:in in der Institution
Vorname
Nachname
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Ort
Land
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Kurzbeschreibung der Institution
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Rechtsform
Projekt
Projekttitel
Projektbeschreibung
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Warum sollte die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius dieses Projekt fördern?
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Das Projekt betrifft folgende Tätigkeitsfelder der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius:
Bei der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius beantragte Fördersumme:
Gesamtvolumen des Projektes
Projektbeginn
Projektlaufzeit
Ort des Projektes
Anhänge (pdf-Dateien):
Es sind ausschließlich PDF-Dateien erlaubt.
Die Gesamtgröße der Dateien darf 25 MB nicht übersteigen.
Anschreiben
Projektbeschreibung und Material
Kosten- und Finanzierungsplan
Einwilligung zur Datenverarbeitung und letzte Schritte
Mit der Einreichung Ihres Antrages erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten verarbeiten. Wir verarbeiten die Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO, insbesondere der Informationspflicht nach Art. 13. Die Daten werden ausschließlich zur Erfassung, Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages gespeichert. Für geförderte Projekte ergibt sich aus § 147 der Abgabenordnung eine Nachweis- und Aufbewahrungspflicht für Dokumente, die in der Regel bis zu 10 Jahre beträgt.
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