Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 erstmals das Recht auf schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen als Grundrecht anerkannt. Der Soziologe, Publizist und Politiker Ralf Dahrendorf konzipierte bereits 1965 das Bürgerrecht auf Bildung, das ein Meilenstein für die Bildungsexpansion in Deutschland war – und das heute als Referenzpunkt für eine moderne Bildungspolitik gilt.
Knapp sechzig Jahre nach Dahrendorfs „Plädoyer für eine aktive Bildungspolitik“ startet die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius ein Projekt zum Grundrecht auf schulische Bildung. Am 6. Dezember 2022 um 18 Uhr wird die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, im Rahmen einer Veranstaltung der ZEIT-Stiftung und des Studium generale der Bucerius Law School in Hamburg über die Bedeutung von „Bildung ist Bürgerrecht“ sprechen.
Anschließend diskutiert sie mit der Bildungsforscherin Prof. Dr. Nina Kolleck (Universität Leipzig) und dem Bildungsrechtler Prof. Dr. Felix Hanschmann (Bucerius Law School) über die heutigen Herausforderungen der Bildungspolitik: Wie könnte ein Menschenrecht auf Bildung konkret ausgestaltet werden? Was sind unsere langfristigen Ziele von Bildungspolitik? Welche Vielfalt von Bildungswegen brauchen wir? Wie kann es gelingen, dass durch gute Bildung Menschen ihr Lebensglück finden und viele sich sozial und politisch „wirksam beteiligen“, wie es Dahrendorf 1965 formulierte? Moderiert wird die Diskussion vom Vorstandsvorsitzenden der ZEIT-Stiftung, Prof. Manuel J. Hartung.
Vor dieser Diskussion lädt die ZEIT-Stiftung Expertinnen und Experten aus Recht, Bildungsforschung, Bildungsgeschichte und Zivilgesellschaft ein. Diese interdisziplinär besetzte offene Arbeitsgruppe konstituiert sich am 6. Dezember 2022 und soll im Laufe des Jahres 2023 diskutieren und ausarbeiten, wie das Recht auf schulische Bildung ausgestaltet werden könnte. Dabei wird sie in öffentlichen und nicht-öffentlichen Diskussionen immer wieder weitere Expertinnen und Experten aus allen Sektoren hinzuziehen.
Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bildungsrechtler und Inhaber des Lehrstuhls „Kritik des Rechts“ an der Bucerius Law School, zum Vorhaben der Arbeitsgruppe: „Das Bundesverfassungsgericht hat im Grundgesetz ein Recht auf schulische Bildung entdeckt. Es ist aber offen, welches Potenzial das neue Grundrecht für zentrale und zukunftsweisende Herausforderungen hat, besonders für den Abbau der strukturellen Benachteiligung im Bildungssystem und die integrative Funktion von Schule in einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft."
Prof. Manuel J. Hartung, Vorstandsvorsitzender der ZEIT-Stiftung: „1965 hat Ralf Dahrendorf in einer schon legendären ZEIT-Serie und einem weit rezipierten Buch das Bürgerrecht auf Bildung konzipiert. Dieses Recht ist noch nicht umgesetzt, Bildungsungerechtigkeit grassiert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wollen wir fragen: Wie kann ein solches Grundrecht im Jahr 2023 aussehen und gestaltet sein?“
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